Good to know…!

Immer wieder kommt es vor, dass Pferde und Ponys von Pferdesportveranstaltungen ausgeschlossen, weil falsch oder gar nicht geimpft wurde. Deshalb ist es wichtig, immer wieder einen Blick in den Pferdepass zu werfen und zu kontrollieren, ob alle Impfungen noch aktuell sind.

Für nationale Turnieren gelten folgende Vorschriften…

1) Pferde, welche vor dem 01.01.2013 geboren sind:
•Grundimmunisierung durch 2 Impfungen im Abstand von 21 bis92 Tage
•Wiederholungsimpfung (Booster) im Abstand von maximal 365 Tagen. Diese Auffrischimpfungen können immer am gleichen Tag durchgeführt werden (z.B. 24. März 2012 – 24. März 2013).
•Karenz zwischen letzter Impfung und Turnierteilnahme: 7 Tage

2) Pferde, welche nach dem 01.01.2013 geboren sind:
•Grundimmunisierung durch 3 Impfungen: 21 bis 92 Tage Abstand zwischen 1. und 2. Impfung, dritte Impfung innert 6 Monate + 21 Tage
•Wiederholungsimpfung (Booster) im Abstand von maximal 365 Tagen. Diese Auffrischimpfungen können immer am gleichen Tag durchgeführt werden (z.B. 24. März 2012 – 24. März 2013).
•Karenz zwischen letzter Impfung und Turnierteilnahme: 7 Tage
•Pferde gelten als teilnahmeberechtigt, wenn die ersten 2 Impfungen der GI durchgeführt wurden.

Quelle: https://www.fnch.ch/de/Service/Pferdepasse-Sportpferderegister/Impfvorschriften.html