Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kurse und Unterricht im Nationalen Pferdezentrum Bern (NPZB)
Diese AGB kommen bei allen Kurs- und Unterrichtsangeboten des NPZB zur Anwendung. Gültig ab 1. August 2019
1. Kurse
Zahlung des Kursgeldes
Der auf der Kursausschreibung aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Ist kein Zahlungstermin vermerkt, wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Rechnung versendet und der dort aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Bei Verhinderung des Reiterpaares wird das Kursgeld nicht zurückerstattet. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.
Kursplätze und Durchführung
Um Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, wird für jedes Kursangebot eine minimale und eine maximale Teilnehmendenzahl festgelegt. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Bei zu wenigen Anmeldungen wird der Kurs nicht durchgeführt. Kann der Kurs wegen ungenügender Teilnehmendenzahl oder aus sonstigen Gründen nicht durchgeführt werden, wird das Kursgeld zurückerstattet. Von den Teilnehmenden nicht besuchte Lektionen können weder nachgeholt noch zurückerstattet.
Fällt eine Kursleitung aus, kann die Geschäftsleitung eine Vertretung einsetzen. Kann eine Trainings- bzw. Kurseinheit aufgrund von Krankheit oder anderweitiger Verhinderung der Kursleitung nicht durchgeführt werden, wird das Training bzw. die Kurseinheit nachgeholt.
Abmeldungen und Kursausschluss
Eine Abmeldung aus einem Kurs ist mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldezeitpunkt wird das Kursgeld ganz oder teilweise erlassen bzw. zurückerstattet.
- Abmeldung bis Anmeldeschluss: CHF 20.- Bearbeitungsgebühr
- Abmeldungen nach Anmeldeschluss aber vor Kursbeginn: 50% des Kursgeldes
- Ab Kursbeginn oder bei Fernbleiben: Kein Erlass bzw. Rückerstattung des Kursgeldes
Das NPZB behält sich vor, Teilnehmende von einem Kurs auszuschliessen, wenn ihre eigene Sicherheit oder die Sicherheit Dritter nicht gewährleistet ist. Das NPZB behält sich zudem vor, Teilnehmende von einem Kurs auszuschliessen, wenn diese sich z.B. nicht an die Betriebsordnung halten oder den Kurs stören. In schwerwiegenden Fällen (Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung etc.) ist das ganze Kursgeld geschuldet, d.h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Kursgeldes.
2. Unterricht
Im Folgenden wird der Begriff Reitlehrer/in für die Person verwendet, die den Unterricht erteilt – unabhängig davon, ob es sich um unterricht im Fahren, in der Bodenarbeit oder sonstigen Inhalten handelt.
Zahlung des Unterrichts
Der Unterricht kann in Form eines Abonnements oder als Einzellektionen bezahlt werden. Die Bezahlung erfolgt vor dem Unterricht oder in Absprache mit der/m jeweiligen Reiterlehrer/in.
Verhinderung und Ausfall Reitlehrer/in
Fällt eine Kursleitung aus, kann die Geschäftsleitung eine Vertretung einsetzen. Kann eine Trainings- bzw. Kurseinheit aufgrund von Krankheit oder anderweitiger Verhinderung der Kursleitung nicht durchgeführt werden, wird das Training bzw. die Kurseinheit nachgeholt.
Abmeldungen
Eine Abmeldung ist mit administrativem Aufwand verbunden. Der Unterricht muss mindestens 48h vorher beim jeweiligen Reitlehrer abgesagt werden, ansonsten müssen die Kosten für den Unterricht trotz Nicht-Erscheinen beglichen werden.
3. Allgemein
Versicherung
Das NPZB lehnt – ausser der gesetzlichen – jegliche Haftung ab bei Unfällen, Krankheiten oder Sachschäden, welche Teilnehmende, Dritte oder Privatpferde treffen können. Teilnehmende mit Schulpferden müssen über eine Haftpflichtversicherung mit Zusatz «Reiten fremder Pferde» verfügen. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann das NPZB nicht haftbar gemacht werden.
Datenschutz
Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden einverstanden, dass das NPZB Ihre Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer, Geburtsdatum, gebuchte Angebote) für interne Zwecke (eines reibungslosen Kursablaufes, Informationen über neue Angebote etc.) verwenden werden. Besonders sensible Personendaten werden nicht erhoben. Während des Kurses werden bei Bedarf Fotos gemacht. Diese können zu Werbezwecken verwendet werden.
Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit dem NPZB ist Schweizer Recht anwendbar und der Gerichtsstand ist, vorbehältlich abweichender zwingender Gerichtsstände, Bern.